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Corona-Kontaktbeschränkungen in Deutschland verlängert

Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als deutschlandweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.

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Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen.