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Italien: Corona-Regeln werden weiter gelockert

Die Maskenpflicht an Bord öffentlicher Verkehrsmittel fällte, wie es aus Regierungskreisen in Rom hieß. Auch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Seniorenheimen wird die Maske nicht mehr notwendig sein.

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Der zweite Stichtag ist der 31. Oktober, an dem die Sicherheitsprotokolle an den Arbeitsplätzen auslaufen, die u. a. Temperaturmessungen am Eingang und das Tragen von Masken in Innenräumen vorschreiben, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Der 2G-Pflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens, stationäre Patienten und Besucher in Krankenhäusern und Altenheimen bleibt bis zum 31. Dezember in Kraft. Aufrecht bleibt auch die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal bis Jahresende.