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Coronademo-Organisator wegen Holocaustvergleich vor Gericht

Er soll die Pandemie-Maßnahmen auf Social Media mit dem Völkermord durch die Nazis verglichen haben. Nachdem er heuer bereits im Zusammenhang mit seinem Anti-Maßnahmen-Aktivismus zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, würde er bei einem Schuldspruch noch eine Zusatzstrafe ausfassen. Bisher hat der Angeklagte eine Wiederbetätigung geleugnet.

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Der damals 38-jährige Oberösterreicher hatte im März wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels die Haftstrafe – acht Monate davon bedingt – erhalten. Nun ist er nach Paragraf 3h Verbotsgesetz angeklagt, der Strafrahmen liegt zwischen ein und zehn Jahren. Er soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.