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Deloitte zahlt seinen Mitarbeitern Klimaticket

Durch eine Änderung im Einkommensteuergesetz können Arbeitgeber seit 1. Juli 2021 nicht nur Fahrkarten für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch flächendeckende Öffi-Tickets wie das Klimaticket oder andere Wochen-. Monats- oder Jahreskarten steuerfrei zur Verfügung stellen.

Die Reichweite des neuen Öffi-Tickets ist damit wesentlich weiter, denn bisher waren nur Streckenkarten steuerfrei - wobei es, etwa in Wien, schon bisher eine Ausnahme gab, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wurde. Im Gesetz wird das Jobticket übrigens als "Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln" bezeichnet.

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