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Der Detektiv-Verband kritisiert die Produzenten des Ibiza-Videos

Das Gewerbe der Berufsdetektive ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit besonderen Zugangsvoraussetzungen. Das bedeute einerseits, dass eine fachliche Befähigung und andererseits ein einwandfreier Leumund nachgewiesen werden müssen, um als Berufsdetektiv tätig werden zu können, meinte ÖDV-Präsident Lukas Helmberger in einer Aussendung. Ein Detektiv dürfe nur tätig werden, wenn es ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers gebe - etwa um einen Schaden abzuwehren - und keine rechtswidrige Handlungen provozieren. Beides sieht Helmberger im Fall des Ibiza-Videos nicht als gegeben an.

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