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Deutscher Arbeitsminister für neuerliche Homeoffice-Pflicht

"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."

Laut "Bild" beraten die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien seit dem Wochenende über den Entwurf. Insbesondere bei der FDP ist demnach bisher noch unklar, wie sie sich dazu positioniert.

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Bei der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz - also der Pflicht zum Vorlegen eines Nachweises über Impfung, Genesung oder eines negativen Testergebnisses - ist laut "Bild" vorgesehen, dass der Arbeitgeber Tests nicht zwangsweise anbieten muss. Ungeimpfte Arbeitnehmer müssten sich demnach selbst täglich um einen zertifizierten Schnelltest kümmern.