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Deutsches Kabinett bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes. Ab einem Bußgeld von 175.000 Euro können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Darauf hatten sich in monatelangen Verhandlungen die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung verständigt.

Betroffen sind ab 2023 Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, ab 2024 dann auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Somit würde die Neuregelung im ersten Schritt für mehr als 600 Konzerne gelten und im zweiten Schritt für weitere knapp 2.900 Firmen.

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SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast erklärte: "Zum ersten Mal schaffen wir jetzt ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten." Für Unternehmen werde eine "Bemühenspflicht" eingeführt. "Wir wollen, dass es noch in dieser Legislaturperiode kommt", sagte Mast. Der Bundestag muss das Gesetz noch verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.