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Das deutsche Verfassungsgericht öffnet Tür für Sterbehilfe

Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig, mit der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt worden war.

Die Verfassungsrichter begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasse. "Diese Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

 

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