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Digitale "Live"-Formate an Schulen "mit Augenmaß"

Für die Volksschulen, wo Videokonferenzen seltener sind und wesentlich häufiger vor Ort Betreuung in Anspruch genommen wird, schlägt das Ministerium mehrere Varianten für die Organisation von Distance Learning und Betreuung an der Schule vor. So können etwa alle Klassenlehrer einer Schulstufe die Arbeitsaufträge für die Schüler pro Woche gemeinsam vorbereiten und sich dann bei Betreuung/Distance Learning abwechseln. Auch dieselbe Arbeitsteilung von Klassenlehrkraft und Stützlehrer/Begleitlehrer ist möglich. Dritte Variante ist die Unterrichtsorganisation und Fernunterrichtsbetreuung durch die Klassenlehrer sowie die Betreuung vor Ort durch andere Pädagogen.

Die Schulen erhalten auch Vorgaben für den Personaleinsatz: Welche Lehrer wann im Distance Learning oder in der Betreuung eingesetzt werden, entscheiden grundsätzlich die jeweiligen Direktionen. Für die Betreuung vor Ort sind primär jene Pädagogen heranzuziehen, die ansonsten "unterbeschäftigt" wären - also etwa, weil Freigegenstände oder unverbindliche Übungen entfallen.

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Grundsätzlich müssen die Schulen dabei mit den vorhandenen Personalressourcen auskommen. Alle Lehrer sind dabei bis zu ihrem bisherigen Ausmaß zu beschäftigen. Nicht mehr benötigte Dauer-Mehrdienstleistungen wie entfallene Freigegenstände, unverbindliche Übungen oder Erzieherdienste müssen abgebaut werden. Überstunden werden nur dann vergeben, wenn der Bedarf nicht durch andere Maßnahme wie vor allem die Heranziehung der "unterbeschäftigten" Lehrer gedeckt werden kann.

Erst wenn sämtliche Personalkapazitäten inklusive Überstunden erschöpft sind, dürfen die Schulen auf die Zuteilung von Lehramts-Studenten hoffen. Diese erfolgt dann mittels Sondervertrag über die Bildungsdirektionen.