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Drei Ex-Minister sollen Gehaltsfortzahlung beziehen

Minister, die kein Rückkehrrecht in eine politische Funktion oder in die Privatwirtschaft haben, haben nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Bis zu ein halbes Jahr lang stehen ihnen drei Viertel des Bezugs zu - bei Ministern also rund 13.400 Euro, bei einem Vizekanzler rund 14.700 Euro. Dazu kommen anteilige Sonderzahlungen.

Offizielle Angaben dazu, wer das in Anspruch genommen hat, waren in den vergangenen Wochen nicht zu erhalten. Informell war allerdings zu erfahren, dass drei Minister - eben Löger, Hartinger-Klein und Kneissl - die Gehaltsfortzahlung beantragt haben. Auch der "Kurier" berichtete am Freitag darüber. Eine offizielle Bestätigung war dazu nicht zu erhalten. Das Kanzleramt geht davon aus, dass Informationen über Gehaltsfortzahlungen an Ex-Minister der Amtsverschwiegenheit unterliegen.

Der frühere Europaminister Gernot Blümel hätte ebenfalls Anspruch auf die Fortzahlung gehabt, weil er kein Rückkehrrecht auf ein Mandat hatte, hat aber darauf verzichtet. Keinen Anspruch auf Fortzahlung hatten dagegen Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ). Sie hätten nämlich in den Nationalrat gehen können, haben das Mandat aber nicht angenommen.

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