News

Drei Kinder in Wien getötet - Mutter in Justizanstalt

Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, die einen Antrag auf Verhängung der U-Haft oder vorläufige Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 429 StPO stellen wird. Letzteres wäre der Fall, wenn die Anklagebehörde zum Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zur Annahme vorliegen, dass die Frau im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war.

Als gesichert kann gelten, dass sich die 31-Jährige in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hat. Nachdem sie gegen ihre drei Kinder vorgegangen war - sie dürfte sie mit einem Kopfpolster erstickt haben, bei den beiden jüngeren war das Obduktionsergebnis noch ausständig -, hatte sie nach einem Suizidversuch den polizeilichen Notruf verständigt.

Alle Inhalte anzeigen

Das Motiv für die Tötungen dürften Eheprobleme gewesen sein. Die Frau hatte vom Vater der drei Kinder getrennt gelebt. Ob sie schuldfähig war oder unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes gehandelt hat, wird wohl ein psychiatrischer Sachverständiger klären. Es ist davon auszugehen, dass die Anklagebehörde einen Gutachter zum Ermittlungsverfahren beiziehen wird.

Die 31-Jährige war in zwei polizeilichen Befragungen zum Tathergang geständig. Auf einen anwaltlichen Beistand hatte sie nach eingehender Rechtsbelehrung, dass ihr ein solcher zustehe, ausdrücklich verzichtet. Ob die Frau in U-Haft genommen wird, muss bis Dienstagnachmittag entschieden werden.