News

Einsetzung des U-Ausschusses verzögert sich

Zankapfel ist, dass Sobotka keinen Vorschlag für die Besetzung der Funktionen vorlegte, was laut Geschäftsordnung aber notwendig ist. Die ÖVP erklärte das damit, dass eine Ausschreibung für die ständige Liste von Personen, die als Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte infrage kommen, im Laufen sei. Die Frist endet erst am 15. November und dies wolle man abwarten. Daher wurde auch der grundsätzliche Beweisbeschluss vertagt, ohne den eine Einsetzung des U-Ausschusses nicht möglich ist. Die SPÖ ortete darin eine Verzögerungstaktik der ÖVP.

Alle Inhalte anzeigen