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Eltern wollen Anpassungen bei Notengebung

Außerdem soll es auch gegen die Schulnachrichten in den vierten Klassen eine Einspruchsmöglichkeit geben - und zwar auch gegen positive Noten. "Ein Gut, Befriedigend oder Genügend 'Standard' oder 'Standard-AHS' entscheidet gerade in diesen Klassen über den weiteren Bildungsweg", so die Elternvertreter. Derzeit gibt es nur dann eine Einspruchsmöglichkeit gegen Noten, wenn es im Jahreszeugnis um das Aufsteigen in die nächste Klasse geht (oder um den Abschluss der letzten Schulstufe), also im Fall eines Fünfers.

Außerdem müsse über diese Beschwerde rasch befunden werden, fordert der Verband. Eine Klarstellung müsse vor Ende der Anmeldefrist in weiterführende Schulen erfolgen können.

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