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Entscheidung gegen Messerstecher von Würzburg rechtskräftig

Der Flüchtling ist laut Gutachten paranoid schizophren und handelte im Wahn. Das Landgericht Würzburg hatte den schuldunfähigen Mann daher nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern zu einem Psychiatrieaufenthalt.

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