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Entscheidung zu Coronastrafen liegt bei den Ländern

Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären". Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. In dieser wurde auch bestätigt, dass sich in Wien die Landespolizeidirektion mit der MA15 darauf verständigt hat, auf Anzeigen und Organmandate bis zur Klärung zu verzichten.

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