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Erneuerbaren Ausbau Gesetz nächste Woche im Ministerrat

Eigentlich hätte das EAG bereits am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen, der Unmut der Ökostrom-Branche, aber auch der Oppositionsparteien über die Verzögerung war groß. "Wichtig ist, dass es da ist, das EAG", sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der Pressekonferenz in Wien. "Wir wissen, es hat eine Spur gedauert, aber es ist ein großer Wurf."

Beim EAG handelt es sich um ein Gesetzespaket - neu ist das EAG selbst als Namensgeber, dazu gibt es Änderungen in acht weiteren Gesetzen. Ziel ist es, dass Österreichs Strombedarf bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann. Gemeint ist das bilanziell und übers Jahr gerechnet, das heißt nicht, dass gar kein Strom mehr z.B. aus Erdgas erzeugt wird.

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Um dieses Ziel zu erreichen, werden 27 Terawattstunden an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität notwendig sein. Zum Vergleich: Zwischen 1970 und 1998 wurden 30 TWh an Leistung zugebaut. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen sich wie folgt zusammensetzen: 11 TWh aus Photovoltaik, 10 TWh Wind, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse. "Das ist plus 50 Prozent zum heutigen Bestand", sagte Gewessler.

Das Fördersystem wird dafür angepasst, künftig soll es zwei Arten von Förderungen geben - entweder als einmalige Investitionsförderung oder als laufende Marktprämie für die Stromproduktion. Das Unterstützungsvolumen beträgt 1 Mrd. Euro pro Jahr, insgesamt sollen also in den nächsten zehn Jahren 10 Mrd. Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energie investiert werden.

Die privaten Stromkunden sollen nicht wesentlich stärker belastet werden als bisher. Das bestehende System in Österreich sei gut etabliert und werde fortgeführt: "Einkommensschwache Haushalte, definiert über diejenigen, die Anrecht haben auf Befreiung von der GIS-Gebühr, sind von den Ökostrom-Beiträgen befreit."