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Ernst August von Hannover bekämpft Urteil vor Linzer Gericht

Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u. a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Über die Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft hinaus erhielt der Adelige unter anderem die Weisungen, keinen Alkohol trinken und eine Psychotherapie zu machen. Noch offen ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich über seine Berufung gegen das über ihn verhängte Waffenverbot.

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Im Gegensatz zu Linz besteht für den Welfenprinz Anwesenheitspflicht am Donnerstag beim Landgericht Hannover. Dort verlangt er die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover, die er seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt hat.