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Essensgutscheine nun bis 8 Euro pro Tag Lohnsteuer-frei

Bei Gutscheinen für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden, wurde die Steuerbefreiung von 1,10 auf 2 Euro erhöht. Für den Zuschuss zur Verpflegung fallen auch keine Lohnnebenkosten und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Für Geschäftsessen gibt es eine befristete Regelung: Ab dem 1. Juli bis zum Jahresende sind für Unternehmen 75 statt 50 Prozent absetzbar.

Philipp Gerhartinger, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer Wien, begrüßte die Regelung im "Ö1 Journal um acht" als eine betriebliche steuerfreie Sozialleistung. Für den Arbeitgeber ändere sich durch die Erhöhung des Freibetrages nichts, auch bisher habe er Essensgutscheine ohne Betragsgrenze absetzen können.

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Gutscheine mit höheren Beträgen würden von den Unternehmen bereits nachgefragt, sagte Sodexo-Geschäftsführer Andreas Sticha im ORF-Radio. Sodexo ist Marktführer bei Essensgutscheinen. In Österreich erhalten rund 300.000 Dienstnehmer Essens- und Lebensmittelgutscheine.