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Etappensieg für Grasser im Steuerstreit mit der Republik

Zur Vorgeschichte: In seiner Zeit als Direktor der Meinl Power Management (MPM) war die MPM laut Ansicht der Behörden in Österreich steuerpflichtig, zahlte aber die Körperschaftsteuer nicht, woraufhin sich die Finanz an ihren ehemaligen Chef wandte. Sie forderte eine Steuerschuld von 2,5 Mio. Euro ein, die später auf 1,5 Mio. Euro reduziert wurde, berichtet die "Presse". Das Bundesfinanzgericht entschied gegen Grasser, der sich wiederum an den Verfassungsgerichtshof wandte.

Dieser meinte nun, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen für die Begründung gerichtlicher Entscheidungen nicht ausreichend erfüllt sei - und spielte den Ball wieder an das Finanzgericht zurück. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sagte zur Zeitung, nun sei der Zeitpunkt gekommen, in dem das Bundesfinanzgericht seine Entscheidung ausreichend begründen muss.

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Grasser steht zur Zeit in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz vor Gericht, ihm wird vorgeworfen, sich bei den beiden Projekten illegal bereichert zu haben - was Grasser dementiert. Ein Urteil wird für den Herbst erwartet.