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EU-Innenminister stellen Weichen für Flüchtlingsaufnahme

Im Vorfeld war bekannt geworden, dass Ukraine-Flüchtlinge für zunächst zwei Jahre vorläufige Aufenthaltstitel in der EU erhalten sollen. Damit hätten sie auch das Recht zu arbeiten und die jeweilige Gesundheitsversorgung zu beanspruchen, Kinder könnten die Schulen besuchen. Sollte die Rückkehr in die Ukraine unmöglich sein, könne der Schutzstatus um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kommission nutzt eine Richtlinie aus dem Jahr 2001, die im Zuge der Balkankriege ausgearbeitet worden war. Österreich hat bereits Zustimmung signalisiert.

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