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EU-Staaten für vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts

Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt - sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Jänner ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst zu Weihnachten auf das knapp 1.250 Seiten starke Abkommen geeinigt. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicher zustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.

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Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.