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EU-Staaten verlängern Sanktionen wegen Ukraine-Konflikts

Darüber hinaus hält die EU an der Sperrung der Konten von 44 Unternehmen und Organisationen fest. Die EU wirft den Betroffenen vor, "die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben oder zu bedrohen". Die Europäer verlangen als Voraussetzung für die Aufhebung ihrer Sanktionen die vollständige Umsetzung des Minsker Abkommens für Frieden in der Ukraine.

Im Juni hatte die EU ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31. Jänner 2020 verlängert. Sie richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die russische Öl- und Gasindustrie.

Auch gegen die von Russland annektierte Krim und die dortige Regierung sind EU-Sanktionen in Kraft. Dazu gehören Beschränkungen für den Im- und Export von Waren sowie für Investitionen auf der Halbinsel. Zudem dürfen europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen der Krim anlaufen. Diese Sanktionen wurden Mitte des Jahres bis zum 23. Juni 2020 verlängert.

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