News

EU-Verfahren im Lebensmittelhandel auch gegen Österreich

Durch die Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll der Schutz aller europäischen Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette gewährleistet werden. Zu den unfairen Praktiken, die verboten werden sollen, gehören unter anderem verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und die Ablehnung schriftlicher Verträge.

"Im Einklang mit der Richtlinie werden Landwirte und kleine und mittlere Lieferanten sowie die sie vertretenden Organisationen die Möglichkeit haben, Beschwerden gegen solche Praktiken seitens der Käufer einzureichen", hieß es dazu heute von Seiten der Europäischen Kommission in einer Aussendung.

Alle Inhalte anzeigen