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EuGH entscheidet in VW-Abgasskandal über Klage in Österreich

Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Bereits im April äußerte sich ein EuGH-Gutachter im Sinne der Kläger. Seine Meinung ist für die Luxemburger Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber.

Die 574 VW-Kunden hatten ihre Ansprüche an den Verein für Konsumenteninformation abgetreten. Dieser verklagte Volkswagen auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Außerdem müsse Volkswagen für noch nicht bezifferbare Schäden aus dem Einbau des Motors haften. Das Unternehmen argumentierte hingegen, dem Klagenfurter Gericht fehle die internationale Zuständigkeit für die Klage.

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