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EuGH: Polnische Justizreform ist europarechtswidrig

Die Brüsseler Behörde erkannte in der Senkung des Pensionsalters von 70 auf 65 Jahre einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, weil damit missliebige Richter leichter entfernt werden können. Mitte April empfahl ein EuGH-Generalanwalt, die Regeln für nicht rechtens zu erklären. Die Herabsetzung des Pensionsalters der obersten Richter ist Teil der Justizreform in Polen. Deshalb sind noch zwei weitere Fälle beim höchsten europäischen Gericht anhängig. Wegen der Justizreform läuft gegen Polen bereits ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags, das bis zum Entzug der Stimmrechte des sechstgrößten EU-Landes führen könnte.

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