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EuGH soll Fragen im Facebook-Verfahren klären

Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das Oberlandesgericht Wien (OLG). Im März wandte sich Schrems an den OGH.

Der Rechtsstreit hängt sich unter anderem nun auch auf der Frage auf, ob Nutzer tatsächlich eine "Einwilligung" unterzeichnen oder eben einen Vertrag, da Facebook als angebliche "Leistung" Werbung anbietet. Da diese beiden Dinge in der DSGVO verschieden geregelt sind, argumentiert Facebook, dass die Regeln der DSGVO zur "Einwilligung" nicht mehr anwendbar seien. Laut Schrems sind damit die Regeln wie eine "eindeutige" Zustimmung, die "spezifisch" sein muss und auch jederzeit widerrufen werden kann, hinfällig.

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Der OGH hat auch weitere Fragen zur Rechtmäßigkeit der Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook vorgelegt. So wird der EuGH zu entscheiden haben, ob die Verwendung aller Daten auf facebook.com und aus unzähligen anderen Quellen, wie etwa Websites, die Facebook "Like"-Buttons oder Werbung verwenden, für alle Zwecke mit der DSGVO und dem Grundsatz der "Datenminimierung" vereinbar ist.

Zwei weitere Fragen beziehen sich auf Fragen der Filterung und Verwendung sensibler Daten, wie politische Ansichten oder sexuelle Orientierung für personalisierte Werbung. "Diese weiteren Fragen sind extrem wichtig, da Facebook dann selbst bei einer gültigen Einwilligung möglicherweise nicht mehr alle Daten für Werbung nutzen darf", meint Schrems dazu. Ebenso müsse der Konzern möglicherweise sensible Daten wie politische Ansichten oder Daten zur sexuellen Orientierung herausfiltern.

Bisher argumentierte Facebook, dass es zwischen diesen Arten von Daten nicht differenziert.