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EuGH stärkt Passagierrechte bei Annullierung von Teilflügen

Hintergrund ist ein Fall, bei dem zwei Personen eine Verbindung mit drei Teilflügen von Hamburg über London und Madrid nach San Sebastian gebucht hatten. Die Flüge wurden von zwei Airlines (British Airways und Iberia) durchgeführt, es lag jedoch eine einheitliche Buchung vor. Der Flug von Madrid nach San Sebastian wurde ohne die Fluggäste rechtzeitig zu informieren annulliert. Deshalb klagte das Unternehmen Flightright im Namen der Passagiere vor dem Amtsgericht Hamburg auf Ausgleichszahlungen. Das Hamburger Gericht zweifelte jedoch an seiner Zuständigkeit, da Abflug- und Ankunftsort außerhalb seiner Zuständigkeit lagen.

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