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EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Richter in Polen

Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt. Zuletzt hatte Polen sich über eine EuGH-Anordnung hinweg gesetzt, wonach eine neu geschaffene Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern ihre Arbeit zunächst aussetzen musste, weil ihre Unabhängigkeit nicht gesichert sei. Die EU-Kommission beantragte deshalb Anfang September finanzielle Sanktionen beim EuGH gegen Warschau - eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Ebenso steht ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts aus, das klären soll, ob EU-Recht über polnischem Verfassungsrecht steht. Das Verfahren soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden. Eine Entscheidung, die den Vorrang des europäischen Rechts grundsätzlich infrage stellen würde, dürfte den Konflikt zwischen der EU-Kommission und der Regierung in Warschau weiter eskalieren.

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Bei dem Urteil an diesem Mittwoch geht es um den Fall des regierungskritischen Krakauer Bezirksrichters Waldemar Zurek, der vor dem polnischen Obersten Gericht seine Versetzung innerhalb des Bezirksgerichts beanstandet. Ein EuGH-Gutachter hatte bereits im April befunden, dass die polnische Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten möglicherweise nicht mit EU-Recht in Einklang stehe.