News

Ex-EU-ÖVP-Abg. Seeber von Betrugsvorwurf freigesprochen

Aber Angeklagte müssen sich nicht "freibeweisen", erinnerte der Vorsitzende des Schöffensenats. Es gebe viele Vorgänge, die "hinterfragenswürdig" seien. Für das Gericht sei es kein ausreichender Beweis gewesen, dass etwa die gestellten Rechnungen zum Teil gleichlautend waren. Außerdem habe es zwischen den Mitarbeiterinnen, die Seeber angezeigt hatten, eine "Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses" gegeben, stellte der Senat fest. Seeber habe gut dargelegt, warum er einen Berater gebraucht habe und sich nicht auf seine Assistentinnen und Assistenten verlassen konnte.

Der zweitangeklagte Berater, ein 65-jähriger Rumäne, wurde ebenfalls im Zweifel freigesprochen. Dieser habe sich in seiner Vernehmung noch an einzelne Berichte erinnern können, die er erstellt hatte. "Man hatte nicht den Eindruck, dass er mit etwas konfrontiert wird, von dem er noch nie was gehört hat", sagte der Richter. Gegen Seeber sprachen die Mutmaßungen der Assistenten, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde. Mair fasste am Ende der Urteilsbegründung zusammen: "Ein etwas schaler Nachgeschmack, der aber nicht zu Lasten des Angeklagten gehen kann". Der Oberstaatsanwalt sowie der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.

Alle Inhalte anzeigen