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Ex-Staatsarchiv-Direktor hält ÖVP-Vorgehen für illegal

Im Ö1-Morgenjournal am Freitag zitierte Maderthaner aus dem Bundesarchivgesetz, in dem es heißt, dass alles nicht weiter benötigte Schriftgut eines Ministeriums bei Ausscheiden eines Ministers an das Staatsarchiv zu übergeben sei. Allerdings werde der Gesetzestext oft nicht eingehalten, da er nach seinem Wortlaut auch Privates und Parteipapiere enthalten würde.

Dass Parteien bei Übergabe Dokumente vernichten lassen, sei deshalb nicht ungewöhnlich, aber dennoch ungesetzlich. Die aktuelle Schredder-Affäre habe jedoch eine "sehr neue Qualität in der Zweiten Republik", so Maderthaner.

Das Staatsarchiv verfüge hier kaum über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Dabei hätten Parteien gar nichts zu befürchten, meint Maderthaner. Denn die übergebenen Dokumente bleiben für 25 Jahre versiegelt. Allein Ex-Kanzler und Ex-Minister haben in dieser Zeit Zugriff zu den Materialien.

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