News

Falschbefundung: Wiener Psychiater freigesprochen

Der angeklagte schwere gewerbsmäßige Betrug sei "absolut nicht nachweisbar", stellte der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk in der Begründung klar. Der Psychiater habe keine falschen Urkunden erstellt, ein entsprechender Vorsatz sei nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Alle Inhalte anzeigen