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FMA-Abteilungsleiter im Cb-Ausschuss über Causa empört

Saukel stellte in seinem Eingangsstatement klar, dass es sich bei der FMA um "keine Bankenpolizei" handle. Das Strafrecht falle in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft. Dass es eine Bankenaufsicht gebe, bedeute nicht, dass es eine Garantie gebe, dass Untreue und Betrug sowie Bankenpleiten nicht mehr vorkommen. "Das ist naiv und weltfremd", betonte Saukel, der Fragen nur allgemein beantwortete und zum konkreten Fall der Commerzialbank kaum Auskunft geben konnte.

Die Causa sei für ihn ein Kriminalfall. "Ich bin schockiert, ich habe regelmäßig mit dem Management Gespräche geführt. Wir sind hinters Licht geführt worden", sagte er. Kriminelle Systeme wie jenes in der Commerzialbank seien in kleinen Banken prinzipiell leichter umsetzbar. "Bei kleineren Banken ist es technisch einfacher, weil da weniger Leute involviert sind", meinte Saukel.

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Mit dem Land Burgenland habe er keinen Kontakt in Bezug auf die Commerzialbank gehabt. Seines Wissens nach gebe es "nur eine einzige weitere Bank in Österreich, wo das Land der Revisionsverband ist", sagte der Abteilungsleiter. Sollten Organe des Bundes versagt haben, mache es keinen Unterschied, ob das bei FMA, Österreichischer Nationalbank oder Staatsanwaltschaft passiert sei - letztlich würde "die Republik zum Handkuss kommen", so Saukel.

Im Vorfeld der Sitzung sorgte ein Vorfall bei der Akteneinsicht für Aufregung. Vorsitzende Verena Dunst (SPÖ) sprach von einem "klaren Verstoß gegen Regeln" - es sei nicht erlaubt, Kopien oder Fotos von vertraulichen Akten zu machen. Regina Petrik, Klubobfrau der Grünen, betonte, sie habe bei der Akteneinsicht zur eigenen Erinnerung Fotos von Unterlagen gemacht und diese dann auch wieder gelöscht.

Weiter heiß diskutiert wurde die Frage, ob das Land eine Haftung trifft oder nicht. Im U-Ausschuss hatte der Sachverständige Herbert Motter dargelegt, dass das Land zwar für die Bestellung eines Revisors, aber nicht für das Ergebnis der Revision verantwortlich sei. Ein Gutachten im Auftrag der ÖVP Burgenland sieht das anders: Motters zentrale Aussage finde im Text des Genossenschaftsrevisionsgesetzes keine Deckung.

Die Volkspartei hat den Bank- und Finanzrechtsexperten Nicolas Raschauer mit einer fachlichen Einschätzung der gutachterlichen Stellungnahme Motters beauftragt. Raschauer leitet das Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Liechtenstein in Vaduz.

Motter hatte in seinem Gutachten als zentrale Aussage festgestellt: "Die politische Landesbehörde war und ist zur Revisionsbefugnis und damit zur Bestellung des Revisors legitimiert, ist aber für das Ergebnis der Revision nicht verantwortlich." "Träger der Revision" sei laut Motter somit allein der weisungsfreie und unabhängige Revisor. Auch wenn der Revisor von einem Prüfungsverband oder von der politischen Landesbehörde bestellt bzw. beauftragt werde, ändere sich nichts an der Trägerschaft der Revision, ihm obliege die Revisionsverantwortung.

Die Befragung zweier Oberstaatsanwälte hat im U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg (Cb) am Mittwoch keine neuen Erkenntnisse gebracht. Johann Fuchs, früherer Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, und Alexandra Baumann von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gaben auf die Fragen der Mitglieder kaum Antworten. "Ich habe keine Wahrnehmungen, von denen ich meine, dass sie den Untersuchungsgegenstand in irgendeiner Form betreffen", sagte Fuchs.

Auch Baumann betonte, dass sie "keinerlei Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand" habe. Generell habe sie "überhaupt keine Berührungspunkte mit der Commerzialbank Mattersburg", sagte die Oberstaatsanwältin.