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Frau muss nach Erstickungstod ihrer drei Kinder vor Gericht

Zur Motivlage erklärte die 31-Jährige, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen, habe deshalb ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen. Sie wurde zu lebenslang sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der Richterspruch wurde jedoch aufgehoben, nachdem ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte. Da die Obfrau der Geschworenen die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen hatte, kam diese Unterlassung einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend die Aufhebung des Urteils des Schwurgerichts zur Folge hatte.

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