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Freispruch für Triebwagenführer nach Zugunfall in NÖ

Die Staatsanwaltschaft trat daraufhin von der Anklage zurück. Dem Sachverständigen zufolge führten mehrere Faktoren zu einer Fehlregulation des Kreislaufs des 26-Jährigen. Dazu gehöre etwa eine zu geringe Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Die Bewusstlosigkeit sei "zu diesem Tag, zu dieser Zeit unvorhersehbar passiert", "Zeitraum, Länge und Dauer" seien nicht beurteilbar. Staatsanwalt Leopold Bien zeigte sich "froh, dass wir dieses Gutachten noch eingeholt haben" - der Prozess war deswegen am 20. März vertagt worden. Das Unfallgeschehen sei dem Angeklagten nicht vorwerfbar, betonte der Vertreter der Anklagebehörde.

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