News

Freisprüche in Strache-Prozess rechtskräftig

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten.

Alle Inhalte anzeigen