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Friseurstudios und Fitnesscenter sperrten heute mit 2G auf

Überall, wo bisher 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) gegolten hat, gilt nur noch 2G (Geimpft oder Genesen). Zu Friseuren, ins Fitnesscenter oder ins Cafe dürfen Ungeimpfte also nicht mehr. Für die betroffenen Branchen bedeutet das erneut Umsatzeinbußen. Sie fordern nach neuen staatlichen Wirtschaftshilfen.

Der Bundesinnungsmeister der Friseurinnen und Friseure in Österreich, Wolfgang Eder, schilderte im Gespräch mit der APA, dass viele Kundinnen und Kunden vergangenen Samstag noch versucht hätten, kurzfristig einen Termin zu bekommen, bevor die 2G-Regel in Kraft tritt. Viele Friseurstudios hätten deshalb am Samstag Überstunden gemacht.

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In Eders Betrieb gab es für diese und die kommenden Wochen bereits zahlreiche Absagen. Bei einem Drittel Ungeimpften gebe es auch entsprechend viele ungeimpfte Kundinnen und Kunden. Eine Kundin habe sich am Samstag schnell noch Farbe für zuhause geholt, erzählte Eder. Auch bei ihm seien am Samstag viele Haare geschnitten worden. "Wir haben gemacht, was wir konnten", so Eder.

Der Bundesinnungsmeister geht davon aus, dass Ungeimpfte bis Weihnachten keinen Friseur besuchen werden dürfen, auch wenn Eder auf eine kürzere Dauer der 2G-Regel hofft. Seiner Branche wäre eine 2,5G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht lieber gewesen. Da die Friseurbetriebe noch immer rund ein Fünftel weniger Umsatz als vor der Krise machen, brauche es eine Entschädigung für den Umsatzentgang. Problematisch sei auch, dass sich seit den Lockdowns viele daheim die Haare schneiden.

Stark betroffen von der 2G-Regel sind auch die Fitnesscenter. Christian Hörl, Betreiber der myvita-Gruppe und Branchensprecher, berichtete gegenüber der APA von Hunderten Kunden, die ihre Verträge stilllegen oder kündigen möchten. Seit heute stehen Ungeimpfte bei Fitnessstudios vor verschlossenen Türen. Die Zutrittskontrollen erfolgen meist automatisiert, nur die Sonderregel, dass Frischgeimpfte nach dem Erststich vier Wochen lang mit einem PCR-Test hinein dürfen, muss händisch kontrolliert werden, so Hörl.

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Hörl rechnet damit, dass die meisten Fitnesscenter zwischen 30 und 45 Prozent ihres Umsatzes verlieren werden. Da die Coronahilfen erst bei einem Umsatzentgang von 50 Prozent greifen, brauche es seitens der Regierung dringend eine wirtschaftliche Lösung. Bei Hörls myvita-Studios können die ungeimpften Kundinnen und Kunden ihre Verträge stilllegen und müssen keine Mitgliedsbeiträge zahlen, solange die 2G-Regel gilt.

Ob Kunden ihre Verträge wegen der 2G-Regel kündigen dürfen, ist rechtlich nicht geklärt. Aber selbst Konsumentenschützer von Arbeiterkammer und VKI sagen, dass eine Vertragskündigung für Ungeimpfte nicht rechtens ist. Da die Regelung nur vorübergehend gelten werde, führe sie nicht zu einem sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage, heißt es von der AK.

VKI-Juristin Beate Gelbmann erklärte gegenüber der APA, dass man sich nur dann auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen könne, wenn dies unvorhersehbar war. Da eine 2G-Regel bereits im Stufenplan der Regierung angekündigt war, sei die Einschränkung für Ungeimpfte vorhersehbar gewesen. Sie empfiehlt, das Gespräch mit dem Fitnesscenter-Betreiber zu suchen.