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Geflügelpest-Fall bei Schwan in der Oststeiermark

Um weitere Infektionsfälle in Geflügelbetrieben zu vermeiden, erlässt das Gesundheitsministerium, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium und dem Land Steiermark, eine Stallpflicht für jene Betriebe, die 350 und mehr Stück Geflügel halten. Die entsprechende Verordnungsnovelle wird ab Donnerstag, 30. Dezember, in Kraft treten.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter wird empfohlen, besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben wird unbedingt eine tierärztliche Untersuchung empfohlen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wild lebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde wie etwa Amtstierärzten sei ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

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Bereits im November war die Geflügelpest in einem kleinen Geflügelbetrieb in Niederösterreich aufgetreten. In Kärnten waren bereits 64 Gemeinden zum Risikogebiet erklärt und eine Stallpflicht verhängt worden.