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Gemeinden kritisieren geplante Après-Ski-Regelung

Im Gesundheitsausschuss sei eine Ergänzung zum Covid-19-Gesetz vorgeschlagen worden, wonach Bürgermeister Öffnungszeiten für Betriebsstätten per Verordnung festlegen können. Bürgermeister hätten aber im Gegensatz zu dem Bezirksverwaltungsbehörden keine epidemiologischen Daten zur Verfügung, vermerkt der Gemeindebund. Diese Information sei vor der Entscheidung nötig, um Bedingungen des Verfassungsgerichtshofs zu erfüllen. Da aber die Bürgermeister auf Daten der Bezirksbehörden angewiesen seien und zusätzlich mit dem Gesundheitsministerium Rücksprache halten sollten, "ist es als geradezu grotesk zu werten, weshalb der Bürgermeister regional und lokal geltende Verordnungen erlassen soll und nicht gleich die Bezirksverwaltungsbehörden", argumentiert der Gemeindebund.

Bürgermeister hätten auch keine wissenschaftlichen epidemiologischen Kenntnisse, es sei daher auch "schlicht unrichtig", dass sie rasch auf lokale Entwicklungen reagieren könnten. Schon jetzt sei die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Bezirken mühsam, mit den Bürgermeistern eine vierte Ebene einzuziehen könne nicht zu einer Beschleunigung führen.

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Auch der Präsident des Salzburger Gemeindeverbands, Günther Mitterer, kritisierte am Donnerstag im "ORF Salzburg", dass den Kommunen Verantwortung für einen Bereich auferlegt werde, für den sie gar keine Kompetenzen hätten. "Die Gemeinden sind weder Gesundheitsbehörden noch gewerberechtlich verantwortlich", bestätigte Mitterer am Donnerstag im APA-Gespräch. "Zielführender wären einheitliche landesweite Regelungen - oder Regelungen, die in allen westlichen Bundesländern gelten. Die Bevölkerung und die Gäste sollen sich auskennen." Letztlich gehe es auch um Haftungsfragen. "Das kann man nicht einfach auf die Gemeinden und die Bürgermeister abwälzen."