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Gericht weist Straches Klage gegen Nepp ab

Eine Klage Straches wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung wurde vom Handelsgericht abgewiesen. In der der APA vorliegenden Begründung heißt es: "Die inkriminierten Werturteile beruhen damit auf einem wahren Tatsachenkern, womit dem Beklagten der Wahrheitsbeweis gelungen und das Sicherungsbegehren abzuweisen ist." Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden. Es handle sich daher um einen "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem, öffentlichem Interesse".

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Ob sich das Team Strache gegen das Urteil zur Wehr setzen wird, wusste dessen Generalsekretär Christian Höbart am Freitag noch nicht. Möglich ist noch ein Rekurs an das Oberlandesgericht Wien.