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Lockdown: Geschäfte, Friseure und Dienstleister müssen schließen

Im Handel, bei Friseuren und anderen "körpernahen Dienstleistungen" wie Kosmetikern oder Masseuren müssen die Rollläden bis vorerst 6. Dezember unten bleiben. Wie schon im Frühling dürfen nur wenige Geschäfte offen haben, darunter Supermärkte, Drogerieketten oder Trafiken. Schließen müssen Elektrohändler, Modeketten, Möbelhäuser, Schuhgeschäfte und Sportartikelhändler. Zusperren müssen auch Piercing- und Tätowierstudios sowie Perückenmacher (Stylisten) und Nagelstudios. Weiter offen haben dürfen hingegen der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken, Abfallentsorger, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten oder Handyshops. Auch der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich (neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf) kann weiterhin geöffnet bleiben. Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 19 Uhr limitiert.

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