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Grasser-Prozess: Meischberger mit "künstlerischem Ansatz"

Der Zeuge hatte die Zeichnungsberechtigung für Meischbergers Firmenkonto und zwei Privatkonten. Er habe unter anderem Zahlungen getätigt und Meischberger darauf hingewiesen, wenn wieder einmal Geld nötig war - denn sein Chef habe gar nicht gewusst, wie viel am Konto war. Wenn am Firmenkonto Bedarf vorhanden war, dann habe Meischberger ihm Bargeld gegeben, das er dann in der Bank eingezahlt hatte, erklärte der Zeuge.

K. beschrieb seinen damaligen Arbeitgeber als fleißigen Netzwerker, der ständig am kommunizieren war. Zu den angeklagten Causen - den Verkauf der Bundeswohnungen (u. a. Buwog) und der Einmietung der Finanzbehörden in den Büroturm Terminal Tower Linz - hat der Zeuge nach eigenen Angeben keine Tätigkeit von Meischberger mitbekommen.

Den erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser habe er als Freund von Meischberger wahrgenommen. Zur gemeinsamen Firma von Meischberger, Grasser und dem mitangeklagten Ex-Lobbyisten Peter Hochegger namens Valora Solutions hatte K. wenig Erinnerung. Mit dieser Firma habe Meischberger seine Tätigkeit als Lobbyist gemeinsam mit Peter Hochegger und Grasser wohl "auf eine höhere Ebene heben" wollen. "Ich nehme an, es ging darum, etwas zu dritt aufzubauen."

Für einen Lacher im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes sorgte der Zeuge, als er erklärte, dass er während seines einjährigen Auslandsstudiums in den USA 2004/2005 sogar von Hawaii aus das Online-Banking für Meischberger erledigt habe - "weil dies einfacher war, als es ihm zu erklären". K. beschrieb seinen Ex-Arbeitgeber als einen Förderer von ihm, mit dem er ein freundschaftliches Verhältnis hatte.

Einmal mehr waren auch die Wertkartenhandys von Meischberger ein Thema, die sich dieser zulegte, nachdem die Ermittlungen der Behörden starteten. Wie Grasser, der ebenfalls über eine Vielzahl der damals nicht registrierungspflichtigen Wertkartenangebote verfügte, begründet Meischberger dies mit dem Schutz seiner Privatsphäre. Grasser hatte bei seinen Aussagen erklärt, einer seiner Personenschützer der Polizei habe ihm einmal erklärt, dass Wertkartenhandys nicht abhörbar seien - was sich als Falschauskunft herausstellte. Laut dem Telefonat hatte der Zeuge damals M. ein solches Handy gekauft.

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