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Grasser-Prozess - Strengere Regeln für die Hauptverhandlung

Damit reagiert das Gericht offenbar auf die gestrigen Beschwerden der Verteidigung des Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Diese hatte moniert, dass das Gericht wegen vor und nach der Hauptverhandlung eingeschalteter Mikrofone und Kameras einen "Lauschangriff" auf die Angeklagten und ihre Anwälte verübt habe. Richterin Marion Hohenecker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und einen darauf gestützten Befangenheitsantrag gegen den Richtersenat abgelehnt.

Auch für die Presse-Fotografen gibt es nun strengere Regeln. So wie seit gestern auch die übrigen Journalisten dürfen sie nur mehr auf die Galerie des Großen Schwurgerichtssaals. Außerdem müssen sie nun bereits den Saal verlassen, bevor der Richtersenat eintritt. Zuvor waren hier noch kurz Foto- und Videoaufnahmen erlaubt.

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Dass die Journalisten nun seit Dienstag auf der Galerie statt unten im Saal auf den Zuschauerbänken sitzen müssen, wird seitens des Gerichts mit den Regeln zur Eindämmung des Coronavirus begründet. Der Haken dabei: Die Akustik ist auf der Galerie deutlich schlechter. Die Angeklagten und ihre Anwälte wurden ebenfalls einer neuen Sitzordnung mit größeren Abständen unterworfen.

Am Mittwoch hätte per Videokonferenz eine Zeugin befragt werden sollen, die ehemals Kanzleikollegin des nunmehr angeklagten Anwalts Gerald Toifl war. Die Zeugin E. war bei einer Wirtschaftskanzlei als Berufsanwärterin zur Wirtschaftstreuhänderin angestellt. Da sie auf Anfrage der Richterin von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte, wurde sie nicht befragt.

Auch die weiteren geladenen Zeugen, die Anwälte Gabriel Lansky, Mario Schmieder, Wolfgang Brandstetter und die Ehefrau des angeklagten Immobilienmaklers Ernst Plech, kamen nicht, weil sie sich der Aussage entschlugen.

Womit das Gericht kurz zu Protokollberichtigungen übergegangen war. Am Wort war der Erstangeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Danach stand wieder einmal eine Beratung des Richtersenates an. Gegen Mittag soll die Verhandlung weiter gehen - bis dahin müssen alle Anwesenden den Großen Schwurgerichtssaal verlassen. Die Schriftführerin hatte dies bereits zu Beginn der Verhandlung gemacht.

Diese Maßnahmen sind den Vorwürfen der Verteidiger von Grasser und anderer Angeklagten geschuldet, wonach ohne deren Wissen vor und nach der Hauptverhandlung, sowie in den Pausen, das Geschehen im - und angeblich auch vor - dem Großen Schwurgerichtssaal in Bild und Ton aufgezeichnet wurde.