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Großteil der Wirtschaft öffnet bundesweit am 19 Mai

In der Gastronomie dürfen Indoor maximal vier Erwachsene mit Kindern zusammen im Sitzen essen, outdoor maximal 10 Erwachsene. Außer am Sitzplatz gilt Maskenpflicht und ein Abstand von 2 Metern, Buffets sind aber erlaubt. Gäste müssen sich mit Namen und Kontaktdaten registrieren. Jeder Gastronomiebetrieb braucht einen Covid-19-Beauftragten.

In Hotels gelten mindestens 20m2 pro Gast und Maskenpflicht in den allgemein zugänglichen Bereichen. Auch ins Hotel kommt man nur mit Test oder Impfung. Alle zwei Tage ist ein Selbsttest unter Beaufsichtigung nötig. Wie im Lokal gilt 22 Uhr als Sperrstunde.

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Auch Fitnessstudios, Thermen und andere Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen, Messen wieder stattfinden. Alle Betriebe müssen Sicherheitskonzepte vorlegen. Der Nachweis von Impfung, aktuellem Test oder Antikörpern soll mit dem Grünen Pass erfolgen, Details dazu stehen aber noch aus.

Mit Freude über das konkrete Datum und die damit verbundene Perspektive reagierten Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer, IV-Präsident Georg Knill, Vertreter von Gastronomie, Hotellerie, Handel , Gewerbe, Freizeit- und Sportbetrieben.