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Grüne erteilen ÖVP-Wunsch nach Sicherungshaft Absage

Die Sicherungshaft wurde in der jüngsten Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan vom wahlkämpfenden oberösterreichischen ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer erneut ins Spiel gebracht: Wenn Abschiebungen "vorerst nicht mehr möglich sein sollten", müssten "rasch Vorkehrungen getroffen werden, um verurteilte und zur Abschiebung vorgesehene Straftäter in Verwahrung zu behalten", hatte er gemeint. Mit der "Sicherungshaft für verurteilte Straftäter und Gefährder" will er die Lücke zwischen Abschiebe-Entscheidung und deren Durchführung überbrücken. Die Maßnahme könne aber auch zur Anwendung kommen, wenn sich diese Personen der Abschiebung widersetzen bzw. die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden, erklärte Hattmannsdorfer. Das sei "gängige Praxis in anderen Ländern" und stehe im Regierungsprogramm.

Dem widersprach Maurer vehement: Das Regierungsprogramm spreche von einem "zusätzlichen, verfassungskonformen Hafttatbestand", der dem Unionsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen müsse, betonte sie. "Nach Auffassung zahlreicher namhafter Verfassungsjuristinnen und -juristen und etwa auch der Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, ist eine solche Umsetzung im Rahmen unserer Verfassung schlicht nicht möglich", meinte Maurer. "Eine Verfassungsänderung ist nicht vereinbart und kommt für uns Grüne auch nicht in Frage." Vergehen müssten "konsequent bestraft werden", aber "wir leben in einem Rechtsstaat, in dem bei Straftaten alle ihre gerechte, von Gesetz und unabhängigen Gerichten vorgegebene Strafe absitzen müssen", unterstrich Maurer, egal, ob es sich dabei um Österreicher oder Asylwerber handle.

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