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HändlerInnen ziehen wegen Lockdown vor Verfassungsgericht

Das berichtete "derstandard.at" am Dienstag. Der Individualantrag wurde Freitagabend erstellt und ist laut Auskunft der Gerichts bereits dort eingelangt.

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Unternehmen quer durch alle Branchen, vom Mode- über den Sport- bis hin zum Elektrofachhandel, schlossen sich ihm an. Die Händler sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit. Der Gleichheitssatz werde ebenso verletzt wie das Legalitätsgebot.

Da eine kurzfristige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht zu erwarten ist, geht es dem Handel um eine rechtliche Klarheit im Fall weiterer Lockdowns, berichtet "derstandard.at".