Haft für Familie in Steyr wegen schweren Drogenhandels
Alle vier Urteile sind rechtskräftig. Vom Vorwurf der Geldwäsche wurden die Angeklagten jedoch freigesprochen. Die auf diverse Konten überwiesenen Drogengelder seien "keine Verschleierungshandlungen" gewesen, befand das Gericht.