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Handel plädiert bei Kontrollen für deutsche Bändchen-Lösung

Derzeit dürfen nur Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten einkaufen. Bereits nächste Woche soll der Handel Kundinnen und Kunden genau kontrollieren. Damit kommt es erstmals für die Branche zu einer Kontrollpflicht. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden. Das kündigte die Regierung am Donnerstag an.

Der Handel zeigte sich erleichtert, dass es nicht neuerlich zu einem Lockdown kommt, sieht aber mit der Kontrollpflicht eine große Herausforderung auf die Betriebe und Beschäftigten zukommen. Trefelik bringt etwa die deutsche Bändchenlösung ins Spiel: Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient. Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden, so der Handelsvertreter. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren.

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Für den Handelsverband ist eine machbare Umsetzung wichtig, "ohne unverschuldet hohe Strafen zu riskieren und ohne durch Eingangskontrollen 'das Kind mit dem Bade auszuschütten', bevor eine Kundenbeziehung überhaupt entstehen kann, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Bereits ab 10. Jänner soll es zu einer "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel in Branchen abseits des täglichen Bedarfs. An "Interaktionspunkten" - wie etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa - wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote, also Schließungen etwa von Geschäften, zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.