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Hohe Haftstrafen für Paar nach brutalem Raub an Burgenländer

Die Frau hatte den Pensionisten im Internet auf einer Singleplattform kennengelernt, auf der sie Geschlechtsverkehr für Geld anbot. Zu ihrem zweiten Treffen mit ihm am 4. Juli 2020 nahm sie ihren Freund und ihren Ex-Freund mit, der zu vier Monaten bedingt verurteilt wurde, weil er die Tat nicht verhindert und dem 75-Jährigen nicht geholfen hatte. Der 33-jährige habe dort Geld von dem Pensionisten gefordert und mit Faustschlägen und Fußtritten auf ihn eingeschlagen, so die Staatsanwaltschaft. Mitgenommen habe das Paar schließlich die Geldbörse des Mannes mit der Bankomatkarte, 350 Euro, vier Messer und zwei alte Handys.

Das Opfer habe dann blutüberströmt das Haus verlassen und bei seinen Nachbarn Hilfe suchen wollen. Auf dem Weg dorthin sei der Mann aber gestürzt und liegen geblieben. Alle Knochen in seinem Gesicht seien gebrochen gewesen, er habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und befinde sich bis jetzt im Wachkoma. Es sei auch keine Besserung seines Zustandes in Sicht, erläuterte die Staatsanwältin.

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In ihren Vernehmungen erzählten die drei Angeklagten vor Gericht verschiedene Versionen der Geschehnisse. Die 29-Jährige sagte, dass beide Männer zugeschlagen hätten und sie versucht habe, sie davon abzuhalten. Ein Raub sei geplant gewesen, - sie habe mit dem 75-Jährigen auch deshalb Kontakt aufgenommen - eine Körperverletzung aber nicht. Ihr Freund wiederum erzählte, nur der Ex-Freund habe zugeschlagen, weil er eifersüchtig gewesen sei. Dieser gab an, an der Tat nicht beteiligt gewesen zu sein und von den beiden anderen von Deutschland nach Österreich gelockt worden zu sein, damit sie ihn beschuldigen können.

Das Gericht folgte ebenso wie die Staatsanwaltschaft der Version des Ex-Freundes. Das Paar habe ihn bei ersten Einvernahmen beschuldigt. Auffällig sei auch, dass die beiden das Profil der 29-Jährigen auf der Singleplattform nach der Tat auf den Namen des Ex-Freundes geändert hätten. Erwischt wurden sie nur, weil sie vor ihrem Besuch beim 75-Jährigen im Ort herumfuhren und sich dabei so auffällig verhielten, dass ein Passant ein Foto von ihnen machte. Als dieser in den Tagen darauf die Medienberichte zu dem Vorfall sah, meldete er sich bei der Polizei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 33-Jährige will eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.