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Ibiza-Video: Einstweilige Verfügung gegen Kurz

So wird Kurz in dem der APA vorliegenden Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der "unbefangene Durchschnittsadressat" (z.B. Leser der "Kronen Zeitung") entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des "Ibiza-Videos" involviert gewesen sein könnte.

Erfreut zeigte sich die SPÖ. "Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

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