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Industriellenvereinigung lehnt neue Sonderbetreuungszeit ab

Zwar ist das Thema Kinderbetreuung für die IV "ein ganz wesentliches", betonte Neumayer. Für ihn braucht es aber "ausgewogene, flexible und einvernehmliche Lösungen, die beide Seiten berücksichtigen". Im nun eingebrachten Modell gehe "jede Flexibilität und Planungssicherheit für die Unternehmen verloren". Angesichts der ständigen Möglichkeit kurzfristiger Personalausfälle seien Planungs- und Besetzungsschwierigkeiten "quasi vorprogrammiert".

Auch die Kostenfrage muss für die IV "ehrlich beantwortet werden". So würde der Ersatzanspruch der Arbeitgeberseite zwar auf 100 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhöht werden - allerdings gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage und ohne Ersatz der Lohnnebenkosten. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen vor vollendete Tatsachen gestellt werden und obendrein auf anfallenden Kosten sitzenbleiben - noch dazu in einer ohnehin wirtschaftlich so herausfordernden und kritischen Phase", kritisierte Neumayer.

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Was die Industrie im Falle eines einseitigen Rechtsanspruchs nach Meinung der IV braucht, ist eine vollständige Refundierung aller Kosten, inklusive der Lohnnebenkosten. Positiv sei an der angedachten Regelung allenfalls, dass die Sonderbetreuungszeit, und damit auch der Rechtsanspruch zeitlich befristet und auf die notwendige Betreuung von Angehörigen beschränkt sind, befand Neumayer.